An «positivem Rassismus» ist überhaupt nichts positiv!

Triggerwarnung (Was ist das?)

Den Satz «Die Aussage war aber total positiv gemeint.» kennt wohl jede von Rassismus betroffene Person. Er gehört deshalb auch zu jenen Sätzen, die wir als eine Community von Rassismusbetroffenen sowie auch von zahlreichen engagierten Nicht-Betroffenen wirklich nicht mehr hören können! (Weitere Sätze findet ihr übrigens in unserer Sammlung auf chasnuemghoere.ch.)

Diese Reaktion folgt nämlich in der Regel immer dann, wenn einer Aussage, die sich einer im Kontext von Rassismus existierenden Zuschreibung bzw. eines konstruierten Klischees, Stereotyps oder Vorurteils bedient, es jedoch von dem/der Sender*in nicht als abwertende Beleidigung, sondern vielmehr als wohlwollende Anmerkung oder gar als Kompliment gedacht war, entgegengehalten wird. Die gutgesinnte Absicht ändert allerdings nichts an der Problematik einer solchen zumeist unbedachten, aber deshalb nicht weniger harmlosen Äusserung. Denn solche Aussagen sind nun mal rassistisch, da sie an der Grundannahme einer Existenz von Unterschieden in Bezug auf Fähigkeiten, Potentiale, Verhaltensmuster und Charaktereigenschaften, die angeblich auf körperliche und kulturelle Merkmale von Menschen zurückzuführen sind, festhalten und dadurch die Ideologie des Rassismus bestärken.

Weil die zugewiesene Fähigkeit oder Eigenschaft als etwas «Gutes» betrachtet wird, gibt eine zwar gut gemeinte, aber zugleich auch rassistische Aussage dem/der Empfänger*in darüber hinaus zu verstehen, dass er/sie sich – aus Anstand – eigentlich dafür bedanken und deshalb keinesfalls etwa dagegen zur Wehr setzen sollte. Es ist also eine extrem unangenehme Situation für die von Rassismus betroffene Person, die deshalb leider nicht selten einfach «weggelächelt» wird, obwohl einmal mehr eine Reduzierung auf ein rassifiziertes Attribut erfahren werden musste. Denn wird entschieden die rassistische Äusserung zu benennen, wird riskiert beim Gegenüber den in der Fachliteratur als «White Fragility» (dt. «weisse Zerbrechlichkeit») bekannten Vorgang auszulösen. Diese häufige Reaktion zielt – bewusst oder unbewusst – darauf ab, die Person, die den rassistischen Inhalt der entsprechenden Äusserung angesprochen hat, zurechtzuweisen bzw. zum Schweigen zu bringen und dadurch zu bewirken, dass keine Verantwortung für die getätigte rassistische Aussage übernommen werden muss. Wird hingegen nichts gesagt, wird der/die Sender*in sich der Problematik nicht bewusst werden und es wird sich nichts ändern können. Was ohnehin zurückbleibt, ist die abgesprochene Individualität, indem die eigenen vorhandenen oder eben gerade nicht vorhandenen Fähigkeiten und Eigenschaften nicht als persönliche Merkmale, sondern einzig als spezifische Kennzeichen einer bestimmten Menschengruppe markiert und aufgefasst werden. Umso wichtiger ist es für eine rassismuskritische Gesellschaft, dass auch «positiven» rassistischen Äusserungen umgehend durch anwesende Zeug*innen entgegnet wird und diese die inakzeptablen Aussagen deutlich zurückweisen.

Denn eine weitere Folge von gut gemeinten rassistischen Zuschreibungen ist es, dass die geäusserten Vorstellungen über bestimmte Menschen(-gruppen) die bereits in den Köpfen vieler Menschen vorhandenen Klischees, Stereotype und Vorurteile zusätzlich verankern und das Konzept von Rassismus so in unserer Gesellschaft weiter aufrechterhalten wird. Zudem sind natürlich auch von Rassismus betroffene Personen selbst nicht «geschützt» vor dem Erlernen rassistischer Klischees – u.a. auch über sich selbst –, wodurch oftmals der Druck entsteht, bestimmten Erwartungen entsprechen zu müssen, was die freie Entfaltung von eigenen Interessen, Talenten und Begabungen stark beeinträchtigen oder verhindern kann.

An «positivem Rassismus» ist deshalb überhaupt nichts positiv!

Dieser Artikel ist auch ein Kommentar auf die Aussage der SP-Nationalrätin Yvonne Feri, nachdem sie u.a. vom Feministischen Streikkollektiv Zürich sowie von anderen Aktivist*innen und Social-Media-User*innen auf ihre Äusserung in der SRF-Sendung «Arena» vom 22. Januar 2021 hingewiesen wurde.