Alles für ein «Bild»

Mein kleiner Bruder Omar ist 14 Jahre alt und längst nicht mehr so klein wie er mal war. Wahrscheinlich wird er sogar schon sehr bald gleich gross sein wie ich. Aber er ist und bleibt mein kleiner Bruder, weil er einige Jahre jünger ist als ich. Omar ist ein Nachzügler und noch so jung, dass er sich an Wahlen und Abstimmungen nicht beteiligen darf. Dies, obwohl sie manchmal auch einen sehr starken Einfluss auf sein Leben und seinen Alltag haben können. Dazu gleich mehr!

An einem verschneiten Nachmittag rede ich mit ihm über dies und das, als er mein Abstimmungscouvert auf dem Tisch erblickt. Er fragt mich: «Was entscheidet ihr dort?» Ich halte es für eine gute Gelegenheit, ihm das System der direkten Demokratie mal wieder an einem realen Beispiel zu zeigen und beschliesse, ihm einige der Vorlagen sowie jeweils die Argumente der Befürworter*innen und der Gegner*innen zu erläutern.

Schliesslich landen wir bei der kantonalen Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben», die verlangt, dass die Polizei im Kanton Zürich an ihren Pressekonferenzen und in ihren Medienmitteilungen die Nationalitäten der betroffenen Personen sowie – bei Schweizer*innen – einen allfälligen «Migrationshintergrund» bekannt gibt. Sie wurde von rechter Seite lanciert nachdem der Zürcher Stadt- und Gemeinderat 2017 beschloss, die sieben Jahre zuvor von der Polizeisprechervereinigung empfohlene und daraufhin neu eingeführte Praxis der Nationalitätennennung aufgrund der daraus resultierenden Diskriminierung sowie der sich ergebenden Scheintransparenz, welche laut der Stadtverwaltung die tatsächlichen «Ursachen von Kriminalität verdeckt», wieder einzustellen. Omar hört meiner kurzen Zusammenfassung aufmerksam zu und fragt mich dann eher konfus und etwas wortkarg: «Und warum ist das wichtig?» Nun, idealerweise würden ihm dies jetzt die Initiant*innen selbst – oder meinetwegen auch einige der 8000 Personen, die dafür unterschrieben haben, sodass wir nun am 7. März darüber abstimmen werden, – beantworten. Weil er aber mich direkt gefragt hat, versuche ich es und erinnere mich an ein kürzlich erschienenes Interview mit dem kantonalen SVP-Präsidenten in der Republik. Dieser antwortet dort auf die Frage nach dem Warum folgendermassen: «Es geht darum, dass man sich ein Bild machen kann.» «Aha.», sagt Omar. «Heisst das, dass dann auch Bilder von den Verdächtigen veröffentlicht werden?», fügt er anschliessend hinzu. Ich verneine, denn dies ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes in der Schweiz zum Glück nicht zulässig. Ich erkläre ihm, dass es hier um die Nennung der Nationalität und – bei jenen mit einem Schweizer Pass – um einen allfälligen «Migrationshintergrund» geht. Letzterer ist ein nicht wirklich präziser Begriff, der in keinem Schweizer Gesetzbuch steht. Er wird deshalb unterschiedlich verwendet. Umgangssprachlich hat sich vielerorts die Annahme eingebürgert, dass dieser sich aufgrund eines «ausländisch klingenden» Namens und/oder eines vermeintlich «nicht-schweizerischen» Aussehens bestimmen liesse. Dabei handelt es sich um «Othering» – auf Deutsch: zum Anderen machen –, einer Denk- und Handlungsweise auch innerhalb des Konzepts von Rassismus wodurch bestimmt wird, wer der Norm entspricht und somit zugehörig ist und wer nicht. Für ausgeschlossene, d.h. als nicht-dazugehörend markierte Personen hat dies zur Folge, dass sie kategorisiert und marginalisiert werden, sowie ihnen regelmässig ihre Individualität abgesprochen wird, indem sie auf ein einzelnes Merkmal reduziert und einer vermeintlich homogenen «Gruppe der Anderen» zugeordnet werden. Reale Konsequenzen davon sind beispielsweise dadurch entstandene rassistisch diskriminierende Praxen wie u.a. Racial Profiling. Aber zurück zum «Migrationshintergrund»: Gemäss der Definition des Bundes lässt sich der Migrationsstatus einer Person bzw. eben ein allfälliger «Migrationshintergrund» aus einer Kombination des persönlichen Geburtsorts, der Staatsangehörigkeit bei Geburt, der aktuellen Staatsangehörigkeit, dem Geburtsort der Mutter und dem Geburtsort des Vaters bestimmen. Das heisst konkret: Im Inland geborene Personen (gebürtige Schweizer*innen, Eingebürgerte und Ausländer*innen) mit mindestens einem – bei gebürtigen Schweizer*innen – oder mit zwei – bei Eingebürgerten und Ausländer*innen – ebenfalls im Inland geborenen Elternteil(en) sowie im Ausland geborene gebürtige Schweizer*innen mit mindestens einem im Inland geborenen Elternteil zählen zur Bevölkerung «ohne Migrationshintergrund». Bei der weiteren Bevölkerung unterscheidet der Bund in die einen «mit Migrationshintergrund 1. Generation» und die anderen «mit Migrationshintergrund 2. Generation». (Siehe dazu die «Typologie der Bevölkerung nach Migrationsstatus» des Bundesamts für Statistik.)

In der Sprache der Verwaltung mag sich das vielleicht logisch anhören, aber jetzt versteht Omar verständlicherweise nur noch Bahnhof. «Das alles spielt eine Rolle, wenn jemand von der Polizei verdächtigt wird?!», fragt er nun sichtlich verwirrt. Und ergänzt: «Auch wenn sie das alles über eine Person heraussuchen und veröffentlichen, wissen wir aber doch immer noch nicht, wer sie ist und weshalb sie die Tat gemacht hat, oder?» Ich sage ihm, dass gewisse Leute aber genau das unter «sich ein Bild machen» verstehen würden. Es geht ihnen nicht darum zu verstehen, wer die Person wirklich ist. Es geht auch nicht darum, die Straftat aufzuklären, allfällige Ursachen dafür zu finden und andere Straftaten in Zukunft zu verhindern. Es reicht ihnen, ein bestimmtes, nicht beeinflussbares Merkmal einer Person zu kennen, um glauben zu wissen, wie sie aussieht, wer sie ist und um genug über sie erfahren zu haben, damit sie vermeintliche Rückschlüsse über die Gründe für eine vermutete Straftat ziehen können. Dass sich in der Gesellschaft dadurch gewisse Denkmuster über bestimmte Menschen(-gruppen) weiter festigen, liegt auf der Hand.

Omar ist nun ganz still und wirkt nachdenklich. Ich merke, wie er verarbeitet, was er gerade alles erfahren und gelernt hat. Er scheint sich bewusst zu werden, welche Effekte die von den Initiant*innen geforderte Praxis der Polizei auch für ihn und viele seiner Freund*innen hätte. Dass seine Präsenz in der Schweiz stets eine Erklärung erfordert, beweist die ständige Konfrontation mit der Herkunftsfrage. Diese wird dann in der Regel auch noch gefolgt von Nei, ich meine, vo wo chunsch du würkli?, wodurch seine erste Antwort zurückgewiesen und ihm seine Zugehörigkeit zur Schweiz deutlich abgesprochen wird. Sein für manche Leute «ausländisch klingender» Name und sein vermeintlich «nicht-schweizerisches» Aussehen führen dazu, dass er die negativen Wirkungen von Rassismus zu spüren bekommt. Wobei genau genommen nicht der Name oder das Aussehen selbst, sondern die internalisierten rassistischen Denkmuster jener Leute sowie die rassistischen Strukturen, deren Grundlagen ja alle bereits lange vor Omars Geburt erfunden und etabliert wurden, die eigentlichen Ursachen für seine Rassismuserfahrungen sind. Die Folgen davon trägt allerdings er.

  • Wissenschaftliche Studien belegen, dass Omars Name und Aussehen dazu führt, dass er bei seiner bald anstehenden Lehrstellensuche deutlich mehr Bewerbungen als einige seiner Mitschüler*innen schreiben wird.
  • Eine kürzlich veröffentlichte ETH-Studie zeigt auf, dass HR-Verantwortliche sein zukünftiges Profil auf einer Online-Stellenbörse jeweils signifikant kürzer anschauen werden und er auch deutlich weniger oft von ihnen kontaktiert wird, obwohl er die gleichen Qualifikationen wie andere Bewerber*innen aufweisen wird.
  • In einigen Jahren wird Omar vielleicht zuerst in eine WG, später dann in eine eigene Wohnung ziehen wollen. Auch hier wird gemäss einer Studie des Bundes die (ihm zugeschriebene) «fremde» Herkunft dazu führen, dass er mehr Bewerbungen als viele andere schreiben muss, bis schliesslich es mit einer Wohnung für ihn klappt.

Diese strukturelle Benachteiligung wird von dem Rassismus zugrundeliegenden Weltbildern aufrechterhalten und widerspricht dem schweizerischen Verständnis von Demokratie, Rechtsgleichheit sowie den für alle Menschen geltenden Menschenrechte. Die Initiant*innen der oben erwähnten Initiative suggerieren eine generelle – wissenschaftlich widerlegte – Relevanz zwischen Straftaten und Nationalität bzw. «Migrationshintergrund», wodurch primär Vorurteile über bestimmte Menschen wie Omar und viele seiner Freund*innen zusätzlich befeuert werden, was wiederum deren Stigmatisierung verstärkt und folglich die Chancengerechtigkeit in diesem Land verhindert. Die Diskriminierung wird von ihnen dabei bewusst in Kauf genommen – nur, um «sich ein Bild» machen zu können.

Übrigens: In seinem offiziellen «Faktenblatt zur Medienkonferenz» vom 7. November 2017 schreibt das Zürcher Sicherheitsdepartement: «Wissenschaftlich gut belegt ist die Wirkung der Kriminalitätsberichterstattung auf das Weltbild der Leserinnen und Leser. Diejenigen, die über kriminelle Ausländer in der Zeitung lesen, schätzen typischerweise den Anteil der Ausländer an den Kriminellen höher ein, als er ist. Insofern findet im Kopf der Leser eine Vorverurteilung von Menschen statt, die ‹anders› sind als ‹wir›. Die vielen kleinen Meldungen, in denen die Nichtschweizer als Täter genannt werden, bestätigen die negativen Pauschalurteile über die ‹Anderen›.»

Das Zürcher Stimmvolk (Kanton) stimmte am 7. März 2021 über die im Artikel beschriebene Initiative ab. Der Initiative stand ein Gegenvorschlag des Kantonsrats gegenüber, der zwar nicht soweit geht einen allfälligen «Migrationshintergrund» nennen zu wollen, sich allerdings trotzdem für eine generelle Nennung der Nationalität in zukünftigen Polizeimeldungen ausspricht und somit die Forderung der Initiative in ihren Grundsätzen teilt. Die Initiative wurde mit 56.24% abgelehnt. Der Gegenvorschlag hingegen wurde mit 55.21% angenommen, was bedeutet, dass von der Stadt Zürich, welche die Vorlage mit 53.58% ablehnte, nun verlangt wird, die umstrittene Praxis der Nationalitätennennung wieder einzuführen. Die Stimmbeteiligung betrug 50.94% (Initiative) respektive 49.94% (Gegenvorschlag).

Anmerkung: Zum Schutz der Persönlichkeit wurden in diesem Artikel Namen und weitere Details, die auf die beschriebenen Personen zurückführen könnten, abgeändert.